Die spinnen, die Schweizer!

Seltsame Pornogesetze: Drehen ja, sehen nein!

Auf 3Sat laufen ja zwischendurch auch ein paar Schweizer Sendungen. Normalerweise schaue ich sie nur an, um mich an dem putzigen Schweizerdeutsch zu erfreuen.  Vor kurzem aber bin ich dort auf ein Schweizer Gesetz gestoßen, das ich nicht glauben konnte.

flotter-dreier

Nein, es ging nicht um vögelnde Marienkäfer, obwohl Sex mit einem so jungfräulichen Namen schon etwas verwerflich erscheint. Ums Vögeln ging es aber irgendwie schon. Denn in der Schweiz ist es Jugendlichen ab 16 Jahren erlaubt in Pornos mitzuspielen. Das könnte man eine liberale Einstellung nennen und davon halten was man will.

Aber gleichzeitig ist es in der Schweiz Jugendlichen unter 18 Jahren verboten, sich pornografisches Material jeglicher Art anzuschauen.  Eine Sechzehnjährige darf sich also völlig legal von wildfremden Männern vor der Kamera vögeln lassen. Und dann macht sie sich strafbar, wenn sie ihren eigenen Porno ansieht! Geht´s noch?

Foto: © JPW.Peters / PIXELIO

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29 Kommentare zu “Die spinnen, die Schweizer!”

  1. Miki sagt:

    Na da haste ja echt was widersinniges rausgesucht ;-) und sooo ein schönes Foto :-D
    Tja, bestimmt ist in dem Gesetz noch versteckt, dass die 16 und 17 jährigen beim Pornodreh eine Augenbinde tragen müssen! :-D Oder???

  2. admin sagt:

    @Miki
    Nur in ganz bestimmten Pornos. Aber das hat nichts mit dem gesetz zu tun ;-)
    Gruß
    Fulano

  3. Miki sagt:

    nun gut, mit meinen Wissenslücken auf diesem Gebiet kann ich leben ;-)

  4. Arven sagt:

    Da sagt man immer die Amis spinnen… Das ist echt heftig. Aber ok es ist beruhigend das auch die Schweiz nicht perfekt ist und nicht nur wir hier in Österreich ab und an so abartige Gesetze haben.

  5. Spanksen sagt:

    Ähh, bitte? Obwohl, vielleicht sagt das Gesetz ja auch da man sich nur in der Hündchen Stellung vögeln lassen darf, dann sieht der gevögelte ja nix vom Akt ;-)

  6. Thomas sagt:

    Ein wirklich komisches Gesetz, aber die wenigsten werden erst mit 18 ihren ersten Schmuddelfilm gesehen haben. Ich war auf jeden Fall jünger. Seelische Schäden habe ich nicht davon getragen.

  7. admin sagt:

    @Miki
    die Wissenslücken sind entschuldigt ;-)

    @Arven
    Nein, die Amis sind damit nicht allein.

    @Spanksen
    Aber nur solange kein Spiegel im Spiel ist :mrgreen:

    @Thomas
    Ich war auch deutlich jünger. So jung, dass ich noch geglaubt habe “Liebesgrüße aus der Lederhose” wäre ein Porno ;-)

    Gruß
    Fulano

  8. rundumkiel sagt:

    Echt? Das ist ja kurios… Aber die Schweizer sind halt die Schweizer. Außerdem ich frage mich gerade, ob das auch für einen Kameramann unter 18 gilt. Der guckt ja nicht im TV, der guckt ja nur zu und filmt. Je länger ich darüber nachdenke… Das geht sicher in Ordnung… auch in der Schweiz. Oder muss der Kameramann erst mitmachen und darf dann gucken?

  9. Tarik sagt:

    :D

    Aber gut, ich glaube, die Deutschen sind mit ihrem Rechtswesen auch nicht gerade die mit weißer Weste.

    In einem Buch habe ich gelesen, dass über 60% aller Bücher (weltweit) zum Thema Recht sich mit der deutschen Gesetzwelt beschaffen…
    Und Länder gibt es ja genug, da sind 60% schon viel…

    Aber es gab ja schon mehr als genug Artikel im Internet zum Thema kuriosen Gesetzen, wer will, kann ja mal googlen.
    (Wobei mir keines so gut gefiel wie dieses hier, selten habe ich mich so über Gesetze amüsiert. (Eigentlich regt man sich ja auch eher über sie auf… ;) ))

  10. admin sagt:

    @rundumkiel
    Du stellst Fragen. So genau habe ich mich mit dem Thema nicht beschäftigt. Vermute aber, dass der Kameramann (Falls er unter 18 ist) zwar filmen darf, aber danach nicht in den Schneideraum zur Kontrolle. ;-)

    @Tarik
    Vollkommen richtig. Die Schweizer sind mit seltsamen Gesetzen sicher nicht alleine. Das mit den 60 Prozent kann ich irgendwie nicht so recht glauben. Wäre schon extrem viel.

    Gruß
    Fulano

  11. Sven sagt:

    @Tarik
    Weißt Du zufällig noch, in welchem Buch Du das gelesen hast? Es geht nämlich schon länger die Zahl rum, dass 70% der weltweiten STEUERgesetze oder Kommentare zur Steuergesetzgebung aus Deutschland kommen – könnte es das gewesen sein? Leider habe ich aber auch dafür noch keine belastbare Quelle gefunden.

    Bis denn,
    Sven

  12. CONeal sagt:

    Sehr sinnvoll. Vielleicht will man verhindern, dass die Jugendlichen auf dumme Gedanken kommen. Beim Prono hat man ja immer einen Regisseur, es sei denn es sind so Homemade sachen…

  13. StevenUrkel sagt:

    Nur mal so am Rande.
    Machen die da Räuberleiter? Oder ist das ein Auffahrunfall?
    Vögeln tun Marienkäfer doch bestimmt im Flug!?

  14. admin sagt:

    @Sven
    70 Prozent ist ja noch extremer. In Bezug auf Steuern kann ich mir das aber fast vorstellen ;-(

    @CONeal
    Vielleicht dürfen Jugendliche ja auch Pornos gucken, wenn ein Regisseur davei ist ;-)

    @StevenUrkel
    Ich vermute, die machen Bockspringen und der letzte hatte einfach keine Geduld :mrgreen:

    Gruß
    Fulano

  15. CONeal sagt:

    @Fulano
    Nette Theorie ;)

  16. Robert Hähr sagt:

    Hello,

    wenn ich mich nicht täusche war das bis vor kurzem in Deutschland ähnlich. Im September 2009 wurde das an das EU-Recht angeglichen. Jetzt ist es verboten Material(Pornos) mit Jugendlichen unter 18 Jahren zu besitzen – damit auch der Dreh von Pornos unter 18jährigen.

  17. admin sagt:

    @Robert
    Die Frage ist nur, ob 16 bis 18jährige deswegen in Deutschland auch Pornos drehen durften. Man kann ja solche Filme auch aus anderen Ländern, wie beispielsweise der Schweiz beziehen ;-)
    Gruß
    Fulano

  18. Robert Hähr sagt:

    Ich habe meine Frau gefragt – die ist Polizistin, keine Darstellerin ;) – und die meint das man bis vor kurzem mit 16 Pornos drehen durfte. Sie aber dann auch nicht sehen durfte.

  19. Martina sagt:

    Ist das nicht ein Widerspruch an sich?

    Verstehe einer die Schweizer ;-)
    Gruß
    Martina

  20. admin sagt:

    @Robert
    Krass, das hätte ich nicht gedacht. Aber Deine Frau sollte so etwas als Polizistin wissen. Na ja, von den Schweizern hätte ich es ja auch nicht geglaubt.

    @Martina
    Ein Widerspruch schon. Aber sind die Schweizer das nicht auch? :mrgreen:

    Gruß
    Fulano

  21. Dr. Borstel sagt:

    Na ja, an sich ist das ja nichts anderes, als wenn in irgendwelchen amerikanischen Splatterhorrorfilmen Kinderdarsteller mitspielen, die sich ihre Filme dann erst zehn Jahre später anschauen dürfen. Das macht es natürlich nicht weniger obskur … Die Schweizer sind halt ein komisches Völkchen.

  22. admin sagt:

    @Dr. Borstel
    Darüber hatte ich noch gar nicht nachgedacht. Aber es ist eigentlich ein noch viel extremeres Beispiel. Aber die Amis sind halt so. Gewalt im Nachmittagsprogramm, aber sobald ein Nippel zu sehen ist, gibt es fast eine Staatskrise.
    Gruß
    Fulano

  23. Moin, also ich denke da spontan an die Mariuhana debatte,
    es ist erlaubt das Zeug zu Konsumieren der Besitz allerdiengs ist in Deutschland Strafbar. Das Bedeutet wenn. Das Bedeutet wenn du in deiner Wohnung nen Joint schmökst machst du dich straffällig weil du ihn besitzt nicht weil du ihn geraucht hast. Und Besitzen bedeutet ja nicht mal das er mir gehören muss selbst wenn nen Kumpel der eigner ist, in dem Moment wo du ihn in die Hand nimmst besitzt du ihn Ja.
    Vermute das das ne Konsequenz aus den Holland “trips” vieler ist.

    Aber so sind die Gesetze eben…
    cu an other time
    on an other place

    der bagalutenGreegor

  24. admin sagt:

    @bagalutengregor
    Ja, das ist auch so eine unsinnige Gesetzeslage.
    Ich erinnere mich an einen Anwalt, der mal im Fernsehen erklärt hat, dass es genau eine Möglichkeit gibt vollkommen legal zu kiffen.
    Und zwar, wenn man auf einer Party o.ä. einen Joint weitergereicht bekommt. Dann hat man das Zeug nämlich nie besessen und konsumiert nur ;-)
    Wenn man den Joint aber dann fairerweise an den nächsten weiterreicht, macht man sich schon wieder wegen der weitergabe von Drogen strafbar. :-(
    Also die einzige sichere Variante ist es das Ding zu nehmen und es dann egoistisch alleine zu Ende zu rauchen :mrgreen:
    Gruß
    Fulano

  25. Also ich pinkel ja nur ungern Anwälten ans Bein, aber meines Wissens ist man sobald man den Joint in Händen hält auch Besitzer.
    Ich lese das zumindest aus § 854
    Erwerb des Besitzes

    (1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
    http://dejure.org/gesetze/BGB/854.html

    so hereus.
    Und wenn ich dann den Joint für mich behalte, werde ich ja auch noch zum Dieb, was ja Strafrechtlich auch sehr interessant werden würde. (Wo kein Kläger …) ;)
    also alles nicht sop einfach
    cu an other time
    on an other place

    der bagalutenGregor

  26. Gast sagt:

    Leider ist dieser Artikel faktisch falsch.

    Schweizer Strafgesetzbuch Art. 197
    4. Pornografie

    1. Wer pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände solcher Art oder pornografische Vorführungen einer Person unter 16 Jahren anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht oder durch Radio oder Fernsehen verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

    • admin sagt:

      Willkommen bei mir.
      Ich bin kein Rechtsexperte, deswegen habe ich mich bei dem Artikel einfach mal auf 3Sat verlassen.
      Das kommt davon, beim näcshten Mal schaue ich wieder Privatfernsehen ;-)
      Gruß
      Fulano

  27. Sie es mal so…dafür debattiert der Schweizer Bundesrat, ob man nicht Inzest legalisieren sollte…

  28. Schweizer sagt:

    Man darf sich mit 16 auch prostituieren…

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Fulanos Worte

sind unpolitisch, aber nicht immer unparteiisch. Ich schreibe über Dinge, die mir auffallen, gefallen und manchmal auch missfallen. Das ergibt ein buntes Sammelsurium meiner Gedanken. Kommentare dazu sind erwünscht.